Berufsbildner/-innen
Rolle der Berufsbildner/-innen
Die Berufsbildner/-innen sind die wichtigsten Ansprechpersonen für die Lernenden im Betrieb. Sie tragen die Verantwortung für die Anleitung, Begleitung und Qualifizierung der Lernenden mithilfe diverser Instrumente, die sich alle im Ausbildungshandbuch Assistent/in Gesundheit und Soziales befinden. Die wichtigsten Aufgaben der Berufsbildner/-innen sind:
- Erstellen des individuellen Bildungsplanes anhand des Modelllehrgangs
- Anleiten, Begleiten und Qualifizieren der Lernenden mithilfe der Lerndokumentation und des Bildungsberichts
- Dokumentieren der Leistungen der Lernenden am Ende des ersten bis und mit dritten Semesters in Form eines Kompetenznachweises
Anforderungen an Berufsbildner/-innen
Die Anforderungen an Berufsbildner/-innen sind in der Bildungsverordnung Assistentin/Assistent Gesundheit und Soziales (Art. 10) definiert. Die fachlichen Mindestanforderungen an eine Berufsbildnerin oder einen Berufsbildner erfüllt, wer über eine der folgenden Qualifikationen verfügt:
- Fachfrau/Fachmann Gesundheit EFZ mit mindestens 2 Jahren beruflicher Praxis im Lehrgebiet
- Fachfrau/Fachmann Betreuung EFZ mit mindestens 2 Jahren beruflicher Praxis im Lehrgebiet
- EFZ oder gleichwertiger Abschluss eines verwandten Berufes mit den notwendigen Berufskenntnissen und mindestens 2 Jahren beruflicher Praxis im Bereich der Assistentin/des Assistenten Gesundheit und Soziales
- einschlägiger Abschluss der höheren Berufsbildung oder einer Fachhochschule mit den notwendigen Berufskenntnissen und mindestens 2 Jahren beruflicher Praxis im Bereich der Assistentin/des Assistenten Gesundheit und Soziales
