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Lehrbetrieb werden und sein

Als Lehrbetriebe in Frage kommen zum Beispiel Spitäler, Alters-, und Pflegeheime, Institutionen für Menschen mit Behinderung, Spitexorganisationen oder Institutionen der Psychiatrie.
Die zweijährige berufliche Grundbildung Assistentin/Assistent Gesundheit und Soziales hilft wertvolle Mitarbeitende zu gewinnen. Im Gesundheitsbereich übernimmt sie die Nachfolge der wegfallenden Ausbildung in Pflegeassistenz und trägt damit dazu bei, das Entstehen weiterer Lücken in der Versorgung mit Personal in Spitälern, Heimen und der Spitex zu verhindern.

Anforderungen an Lehrbetriebe
Damit ein Betrieb Lernende ausbilden darf, hat er gewisse Voraussetzungen zu erfüllen; in der Verordnung über die berufliche Grundbildung sind Anforderungen an die Anbieter der beruflichen Bildung im Lehrbetrieb formuliert (fachliche Mindestanforderungen an BerufsbildnerInnen und Verhältnis Fachpersonen/Lernende). Das zuständige kantonale Berufsbildungsamt erteilt die Ausbildungsbewilligung.
Im folgenden Merkblatt finden Sie die einzelnen Schritte beschrieben, wie Sie Lehrbetrieb werden können. Das zuständige kantonale Berufsbildungsamt steht Ihnen für Fragen zur Verfügung.

Instrumente für die Praxis
Mit drei grundlegenden Instrumenten sind Sie als Lehrbetrieb optimal ausgerüstet:

 

Arbeitsinstrumente

Die Arbeitsinstrumente werden in einer ungeschützten Word-Version zur Verfügung gestellt. Wir bitten Sie aber, keine inhaltlichen Änderungen an den Formularen vorzunehmen.

 

Ausbildungsformen
1. Betrieblich organisierte berufliche Grundbildung
Die Lernen absolvieren die Bildung in beruflicher Praxis im Lehrbetrieb und besuchen während der gesamten Ausbildung die Berufsfachschule an durchschnittlich einem Tag pro Woche. Zusätzlich besuchen sie überbetriebliche Kurse im Umfange von 24 Tagen. Lehrbetrieb und Lernende schliessen einen Lehrvertrag ab. In der Deutschschweiz dominiert dieses Modell.
2. Schulisch organisierte berufliche Grundbildung
Bei dieser Ausbildungsform erfolgt die Bildung in beruflicher Praxis in Form von Praktika und muss gemäss Verordnung über die berufliche Grundbildung Assistent/in Gesundheit und Soziales mindestens die Hälfte der Ausbildung umfassen. Die Lernenden bewerben sich bei den Bildungsinstitutionen um einen entsprechenden Ausbildungsplatz.
Die jeweiligen Berufsfachschulen sind zuständig für die Organisation der Praktika.

Eignungsabklärung der Lernenden
Die Lehrbetriebe wählen ihre Lernenden selber aus. Hinweise dazu, worauf Sie bei der Auswahl achten müssen, finden Sie im Merkblatt Eignungsabklärung.

Weitere Dokumente
Beispiel-Lehrvertrag


SAVOIRSOCIAL | Amthausquai 21, 4600 Olten | Telefon 031 371 36 25 | Fax 031 371 36 27 | E-Mail