Qualifikationsverfahren
Das Qualifikationsverfahren besteht aus den folgenden vier Teilbereichen:
- Qualifikationsbereich Praktische Arbeit (Praktische Arbeit mit Dokumentation und Fachgespräch)
- Qualifikationsbereich Berufskenntnisse (schriftliche Prüfung oder schriftliche und mündliche Prüfung)
- Qualifikationsbereich Allgemeinbildung
- Erfahrungsnote (aus der beruflichen Praxis sowie aus dem berufskundlichen Unterricht)
Kantonale Prüfungsgremien organisieren die Durchführung der Praktischen Prüfung und derjenigen der Berufskenntnisse. Die Prüfung der Allgemeinbildung wird durch die Berufsfachschulen durchgeführt.
Weitere Informationen zum Qualifikationsverfahren und zu den Chefexpertinnen und Chefexperten Assistentin/Assistent Gesundheit und Soziales folgen zu gegebener Zeit.
