Artikelaktionen

Berufsbildnerinnen und Berufsbildner

Rolle der Berufsbildnerinnen und Berufsbildner

Die Berufsbildner/innen sind die wichtigsten Ansprechpersonen für die Lernenden im Betrieb. Sie tragen die Verantwortung für die Anleitung, Begleitung und Qualifizierung der Lernenden mithilfe diverser Instrumente, die sich alle im Ausbildungshandbuch (Ordner) Fachfrau/Fachmann Betreuung befinden. Die wichtigsten Aufgaben der Berufsbildner/-innen sind:

  • Erstellen des individuellen Bildungsplanes anhand des Modelllehrgangs
  • Anleiten, Begleiten und Qualifizieren der Lernenden mithilfe der Lerndokumentation und des Bildungsberichts.

 

Anforderungen an Berufsbildner/innen

Die Anforderungen, um Berufsbildner/in zu werden, sind in der Bildungsverordnung Art. 44 und 45 definiert. Demnach muss eine Person:

  • über ein eidgenössisches Fähigkeitszeugnis auf dem entsprechenden Ausbildungsgebiet verfügen oder über eine gleichwertige Qualifikation. SAVOIRSOCIAL hat eine Liste für gleichwertige Qualifikationen erstellt.
  • zwei Jahre berufliche Praxis im Lehrgebiet mitbringen und
  • über eine berufspädagogische Qualifikation verfügen.

Die berufspädagogische Qualifikation kann über einen Kurs von 40 Lernstunden erlangt werden (ehemalige Lehrmeisterkurse) oder über Bildungsgänge von 100 Lernstunden, welche mit einem Qualifikationsverfahren abgeschlossen und bei Erfolg mit einem Diplom ausgewiesen werden. In Bezug auf die kantonalen Ausbildungsbewilligungen sind die beiden Ausbildungsangebote gleichwertig.

Die Berufsbildner/innen-Kurse werden von den kantonalen Berufsbildungsämtern angeboten. Im Folgenden finden Sie einige ausgewählte Links:

Auch das Eidgenössische Hochschulinstitut für Berufsbildung (EHB) bietet verschiedene Kurse für Berufsbildungsverantwortliche an:

 


SAVOIRSOCIAL | Amthausquai 21, 4600 Olten | Telefon 031 371 36 25 | Fax 031 371 36 27 | E-Mail