Lehrbetrieb werden
Damit ein Betrieb Lernende ausbilden darf, hat er gewisse Voraussetzungen zu erfüllen; in der Verordnung über die berufliche Grundbildung sind Anforderungen an die Anbieter der beruflichen Bildung im Lehrbetrieb formuliert (fachliche Mindestanforderungen an BerufsbildnerInnen und Verhältnis Fachpersonen/Lernende). Das zuständige kantonale Berufsbildungsamt erteilt die Ausbildungsbewilligung.
SAVOIRSOCIAL hat zuhanden der kantonalen Ämter für Berufsbildung Empfehlungen bezüglich Bildungsbewilligungen von sozialen Institutionen mit eingeschränkten Öffnungszeiten herausgegeben.
Im folgenden Merkblatt finden Sie die einzelnen Schritte beschrieben, wie Sie Lehrbetrieb werden können. Das zuständige kantonale Berufsbildungsamt steht Ihnen für Fragen zur Verfügung.
Mit drei grundlegenden Instrumenten sind Sie als Lehrbetrieb optimal ausgerüstet:
- Ausbildungshandbuch Fachfrau/Fachmann Betreuung (Ordner Fachfrau/Fachmann Betreuung)
- Handbuch Betriebliche Grundbildung der Schweizerischen Berufsbildungsämter-Konferenz (SBBK)
- Lehrmittel Fachfrau/Fachmann Betreuung
Eignungsabklärung der Lernenden
Die Lehrbetriebe wählen ihre Lernenden selber aus. Hinweise dazu, worauf Sie bei der Auswahl achten müssen, finden Sie im Merkblatt Eignungsabklärung.
Arbeitsinstrumente
Alle für Sie relevanten Arbeitsinstrumente für die Begleitung der Lernenden sowie weitere Unterlagen und Informationen sind im Ausbildungshandbuch (Ordner) Fachfrau/Fachmann Betreuung zu finden. Aufgrund der Anpassung des Bildungsplanes wurde das gesamte Ausbildungshandbuch entsprechend aktualisiert und überarbeitet, insbesondere der Modell-Lehrgang. Die Neuauflage ist gültig für Lernende, die im August 2011 ihre 3-jährige Lehre beginnen. Für Lernende, welche im August 2011 die 2-jährige Lehre starten, ist nach wie vor das alte Ausbildungshandbuch zu verwenden. Sie finden hier die Dokumente bzw. Formulare in digitaler Form:
Modell-Lehrgänge basierend auf dem Bildungsplan 2011
- Modell-Lehrgang Kinderbetreuung 2011
- Modell-Lehrgang Behindertenbetreuung 2011
- Modell-Lehrgang Betagtenbetreuung 2011
- Modell-Lehrgang generalistische Ausbildung 2011
Modell-Lehrgänge basierend auf dem Bildungsplan 2005
- Modell-Lehrgang Kinderbetreuung 2005
- Modell-Lehrgang Behindertenbetreuung 2005
- Modell-Lehrgang Betagtenbetreuung 2005
- Modell-Lehrgang generalistische Ausbildung 2005
Vorlagen für die Arbeits- und Projektdokumentationen
Diese Vorlagen wurden im April 2011 leicht überarbeitet. Da es nur geringfügig inhaltliche Änderungen gegeben hat, sind die untenstehenden Arbeits- und Projektdokumentationen sowohl für Lernende nach dem alten als auch dem neuen Bildungsplan gültig. Die Arbeits- und Projektdokumentationen werden in einer ungeschützten Word-Version zur Verfügung gestellt, wir bitten Sie aber keine inhaltlichen Änderungen am Formular vorzunehmen.
- Arbeitsdokumentation Vorlage 1
- Arbeitsdokumentation Vorlage 2
- Arbeitsdokumentation Vorlage 3
- Projektdokumentation
- Projektdokumentation Mustertabelle Planung des Vorgehens
Weitere Dokumente
- Bildungsbericht
- Erläuterungen zum Bildungsbericht
- Individueller Bildungsplan Semester 1 (Version 2011)
- Individueller Bildungsplan Semester 2 (Version 2011)
- Lehrvertrag
Ausbildungsmodelle und -formen
Ausbildungsmodelle
Wichtig zu beachten ist, dass es in der beruflichen Grundbildung Fachfrau/Fachmann Betreuung verschiedene Fachrichtungen (Behindertenbetreuung, Kinderbetreuung, Betagtenbetreuung) sowie die generalistische Ausbildung gibt: bei letzterer erfolgt die Ausbildung in beruflicher Praxis in Betrieben aller drei Fachrichtungen.
1. Fachrichtungsspezifisches Ausbildungsmodell
Die Lernenden bleiben während der ganzen Dauer der beruflichen Grundbildung in Ihrem Betrieb. Aus diesem Grund schliessen Sie als Lehrbetrieb mit der/dem Lernenden einen Lehrvertrag über die ganze Ausbildungsdauer ab.
2. Generalistisches Ausbildungsmodell
Da die Lernenden während der beruflichen Grundbildung in Betrieben aller drei Fachrichtungen arbeiten und somit ihren Ausbildungsplatz wechseln, bilden Sie als Lehrbetrieb am besten einen Ausbildungsverbund.
In Zürich werden Sie vom Lehrbetriebs-Verbund BVZ dabei unterstützt: Zuständiger Berufsbildungskoordinator Fachfrau/Fachmann Betreuung ist Raymond Müller;
Tel. 044 278 80 46, raymond.mueller@zuerich.ch.
Ab 2011 wird der Berufsfachschulunterricht für die Lernenden mit generalistischer Ausbildung nur im Kanton Zürich angeboten.
Die Kantone sind - wenn ein Lehrvertrag vorliegt - verpflichtet, entweder das schulische Angebot selbst anzubieten oder für eine ausserkantonale Lösung zu sorgen.
Ausbildungsformen
1. Betrieblich organisierte berufliche Grundbildung
Die Lernen absolvieren die Bildung in beruflicher Praxis im Lehrbetrieb und besuchen während der gesamten Ausbildung die Berufsfachschule an durchschnittlich eineinhalb Tagen pro Woche. Zusätzlich besuchen sie überbetrieblichen Kurse im Umfange von 20 Tagen (bzw. 16 Tagen bei der verkürzten Grundbildung). Lehrbetrieb und Lernende schliessen einen Lehrvertrag ab. In der Deutschschweiz dominiert dieses Modell.
2. Schulisch organisierte berufliche Grundbildung
Bei dieser Ausbildungsform erfolgt die Bildung in beruflicher Praxis in Form von Praktika und muss gemäss Verordnung über die berufliche Grundbildung Fachfrau Betreuung/Fachmann Betreuung mindestens die Hälfte der Ausbildung umfassen. Die Lernenden bewerben sich bei den Bildungsinstitutionen um einen entsprechenden Ausbildungsplatz.
Die jeweiligen Berufsfachschulen sind zuständig für die Organisation der Praktika.
Eine Übersicht darüber, welcher Kanton welches Modell anbietet finden Sie in der Liste der Schulstandorte.
