Qualifikationsverfahren
Das Qualifikationsverfahren besteht aus drei Teilprüfungen, einer Praktischen Prüfung, einer Prüfung der Berufskenntnisse sowie der Prüfung der Allgemeinbildung.
Die Praktische Prüfung wird als VPA (Vorgegebene Praktische Arbeit) oder als IPA (Individuelle Praktische Arbeit) durchgeführt. Die Prüfungsform geben die Kantone bekannt.
In der Deutschschweiz wird die IPA durchgeführt. Sie finden weiter unten alle Dokumente zur IPA 2011.
Die Prüfung der Berufskenntnisse dauert 4 Stunden. Die Berufskenntnisse werden schriftlich und mündlich geprüft.
Kantonale Prüfungsgremien organisieren die Durchführung der Praktischen Prüfung und derjenigen der Berufskenntnisse.
Chefexpertinnen und -experten: Deutschschweiz, Suisse romande
Die Prüfung der Allgemeinbildung wird durch die Berufsfachschulen durchgeführt.
