Ausbildung Fachfrau/Fachmann Betreuung
Rechtliche Grundlagen
Die Verordnung über die berufliche Grundbildung Fachfrau Betreuung/Fachmann Betreuung sowie der Bildungsplan zur Verordnung über die berufliche Grundbildung Fachfrau Betreuung/Fachmann Betreuung stellen die rechtlichen Grundlagen des Berufs dar.
Dauer
Die berufliche Grundbildung dauert 3 Jahre. Für Erwachsene gibt es unter bestimmten Voraussetzungen die um einen Drittel verkürzte berufliche Grundbildung für Erwachsene.
Abschluss
Eidgenössisches Fähigkeitszeugnis (EFZ) mit dem Titel "Fachfrau Betreuung EFZ/Fachmann Betreuung EFZ".
Ausbildungsmodelle
Sowohl für Jugendliche als auch für Erwachsene gibt es die Möglichkeit, die Ausbildung fachrichtungsspezifisch oder generalistisch zu absolvieren.
- Fachrichtungsspezifisches Ausbildungsmodell heisst: Die praktische Ausbildung erfolgt entweder in der Fachrichtung Behindertenbetreuung, Kinderbetreuung oder Betagtenbetreuung.
- Generalistisches Ausbildungsmodell heisst: Die praktische Ausbildung erfolgt in allen drei Fachrichtungen, also Betagtenbetreuung, Kinderbetreuung und Behindertenbetreuung. Die Lernenden wechseln also mindestens zwei Mal den Arbeitsbereich.
Themen in der Ausbildung
Begleiten und Betreuen im Alltag, Alltagsgestaltung, Kommunikation, Gesprächsführung, professionelle Gestaltung von Beziehungen, Entwicklungsphasen des Menschen, Berufsrolle, Entwicklung sozialer Berufe, Sozialversicherungen etc.
Drei Lernorte
Die berufliche Grundbildung findet für alle Lernenden an drei Lernorten statt:
- Bildung in beruflicher Praxis im Lehrbetrieb
- schulische Bildung in der Berufsfachschule
- Ergänzung von beruflicher Praxis und schulischer Bildung in den überbetrieblichen Kursen
Berufsmaturität
Bei guten schulischen Leistungen kann während oder nach der beruflichen Grundbildung die Berufsmittelschule besucht werden. Die konkreten Aufnahmebedingungen und das Aufnahmeverfahren sind kantonal geregelt. Informationen erteilt das Amt für Berufsbildung Ihres Kantons.
Anerkennung ausländischer Diplome
Für die Anerkennung ausländischer Diplome ist das Bundesamt für Berufsbildung und Technologie (BBT) zuständig.
Höhere Berufsbildung
Informationen und Hinweise zu Weiterbildungs- und Anschlussmöglichkeiten finden Sie unter Höhere Berufsbildung sowie im Flyer Fachfrau Betreuung/Fachmann Betreuung.
