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Ausbildung Fachfrau/Fachmann Betreuung

Rechtliche Grundlagen

Die Verordnung über die berufliche Grundbildung Fachfrau Betreuung/Fachmann Betreuung sowie der Bildungsplan zur Verordnung über die berufliche Grundbildung Fachfrau Betreuung/Fachmann Betreuung stellen die rechtlichen Grundlagen des Berufs dar.

 

Dauer

Die berufliche Grundbildung dauert 3 Jahre. Für Erwachsene gibt es unter bestimmten Voraussetzungen die um einen Drittel verkürzte berufliche Grundbildung für Erwachsene.

 

Abschluss

Eidgenössisches Fähigkeitszeugnis (EFZ) mit dem Titel "Fachfrau Betreuung EFZ/Fachmann Betreuung EFZ".

 

Ausbildungsmodelle

Sowohl für Jugendliche als auch für Erwachsene gibt es die Möglichkeit, die Ausbildung fachrichtungsspezifisch oder generalistisch zu absolvieren.

  • Fachrichtungsspezifisches Ausbildungsmodell heisst: Die praktische Ausbildung erfolgt entweder in der Fachrichtung Behindertenbetreuung, Kinderbetreuung oder Betagtenbetreuung.
  • Generalistisches Ausbildungsmodell heisst: Die praktische Ausbildung erfolgt in allen drei Fachrichtungen, also Betagtenbetreuung, Kinderbetreuung und Behindertenbetreuung. Die Lernenden wechseln also mindestens zwei Mal den Arbeitsbereich.

 

Themen in der Ausbildung

Begleiten und Betreuen im Alltag, Alltagsgestaltung, Kommunikation, Gesprächsführung, professionelle Gestaltung von Beziehungen, Entwicklungsphasen des Menschen, Berufsrolle, Entwicklung sozialer Berufe, Sozialversicherungen etc. 

 

Drei Lernorte

Die berufliche Grundbildung findet für alle Lernenden an drei Lernorten statt:

  • Bildung in beruflicher Praxis im Lehrbetrieb
  • schulische Bildung in der Berufsfachschule
  • Ergänzung von beruflicher Praxis und schulischer Bildung in den überbetrieblichen Kursen

 

Berufsmaturität

Bei guten schulischen Leistungen kann während oder nach der beruflichen Grundbildung die Berufsmittelschule besucht werden. Die konkreten Aufnahmebedingungen und das Aufnahmeverfahren sind kantonal geregelt. Informationen erteilt das Amt für Berufsbildung Ihres Kantons.

 

Anerkennung ausländischer Diplome

Für die Anerkennung ausländischer Diplome ist das Bundesamt für Berufsbildung und Technologie (BBT) zuständig.

 

Höhere Berufsbildung

Informationen und Hinweise zu Weiterbildungs- und Anschlussmöglichkeiten finden Sie unter Höhere Berufsbildung sowie im Flyer Fachfrau Betreuung/Fachmann Betreuung.

 

 

Weiterführende Links und Dokumente



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