Ausbildungsmöglichkeiten für Erwachsene
Erwachsene, die bereits Berufserfahrung im Berufsfeld Betreuung mitbringen, stehen verschiedene Möglichkeiten zur Verfügung, die berufliche Grundbildung als Fachfrau / Fachmann Betreuung zu absolvieren.
SAVOIRSOCIAL empfiehlt allen Interessierten, sich bei der öffentlichen Berufsberatung über die einzelnen Möglichkeiten zu informieren und genau zu prüfen, welche der im folgenden skizzierten Varianten für sie persönlich am erfolgsversprechendsten ist.
1) Verkürzte berufliche Grundbildung
In der Verordnung über die berufliche Grundbildung Fachfrau Betreuung / Fachmann Betreuung ist festgehalten, dass die berufliche Grundbildung um einen Drittel verkürzt werden kann für Lernende
- die das 22. Altersjahr vollendet haben und
- über eine mindestens 2-jährige Praxis in Form einer Anstellung von mindestens 60 Stellenprozenten im Berufsfeld Betreuung (und somit in einer Institution) verfügen.
Die Arbeit als Tagesmutter, Au Pair, Nanny oder eine ehrenamtliche Tätigkeit in der Betreuung zählen nicht zur beruflichen Praxis. Das 22. Altersjahr muss vor Ausbildungsbeginn vollendet sein. Stichtag ist der 31. Juli.
Es spielt grundsätzlich keine Rolle, in welchem der drei Bereiche (Betagten-, Behinderten- oder Kinderbetreuung) jemand angestellt war. Es wird allerdings empfohlen, die Ausbildung in demjenigen Bereich zu absolvieren, in welchem man die zweijährige Berufserfahrung gesammelt hat.
Berufsinteressierte suchen in einem ersten Schritt eine geeignete Lehrstelle. Zwischen dem Betrieb und der/dem Lernenden wird ein Lehrvertrag abgeschlossen. Das zuständige kantonale Amt für Berufsbildung entscheidet, ob die betroffene Person die Voraussetzungen für eine verkürzte Lehre mitbringt.
SAVOIRSOCIAL hat auch für diese Gruppe von Lernenden Lohnempfehlungen formuliert.
2) Nicht formalisierte Bildung
Das Berufsbildungsgesetz hält ausdrücklich fest, dass die berufliche Grundbildung auch durch eine nicht formalisierte Bildung erworben werden kann. Dabei werden zwei verschiedene Formen der nicht formalisierten Bildung unterschieden:
2.1) Zulassung zum Qualifikationsverfahren bzw. Anmeldung zur Abschlussprüfung
Wer über mindestens fünf Jahre Berufserfahrung verfügt, wovon vier Jahre mit einem minimalen Arbeitspensum von 50 Stellenprozent im Berufsfeld Betreuung ausgeübt worden sein müssen, hat die Möglichkeit sich beim kantonalen Amt für Berufsbildung für die Abschlussprüfung anzumelden. Je nach Kanton bestehen unterschiedliche Möglichkeiten, sich die für das Qualifikationsverfahren erforderlichen Kenntnisse anzueignen. Das kantonale Berufsbildungsamt sowie die öffentliche Berufsberatung können Ihnen weitere Auskünfte geben.
2.2) Validierung von Bildungsleistungen
Die Anrechnung von nicht formal erworbenen Bildungsleistungen ermöglicht Erwachsenen ebenfalls den Zugang zu eidgenössischen Abschlüssen, ohne einen üblichen Bildungsgang durchlaufen zu müssen. Weitere Informationen zum Thema Validierung von Bildungsleistungen und zum Stand des Aufbaus der entsprechenden Verfahren in den Kantonen finden Sie unter www.validacquis.ch und unter den folgenden Links:
SAVOIRSOCIAL hat im Hinblick auf die Implementierung der Validierungsverfahren in den Kantonen das Qualifikationsprofil Fachfrau / Fachmann Betreuung (inkl. Bestehensregel) erarbeitet und Ausführungen zum Anforderungsniveau des Berufs Fachfrau / Fachmann Betreuung (inkl. Empfehlungen zum Verfahren) formuliert. Zusätzlich wurden Empfehlungen bezüglich anrechenbarer Vorbildung erarbeitet. Ebenso hat SAVOIRSOCIAL die im Qualifikationsprofil aufgeführten beruflichen Handlungskompetenzen wo nötig präzisiert. Die Empfehlungen über die Erfüllnormen der beruflichen Handlungskompetenzen definieren für jede Fachrichtung, ob alle oder nur ein Teil der Präzisierungen der allgemeinen und spezifischen beruflichen Handlungskompetenzen erreicht werden müssen.
Die Empfehlungen von SAVOIRSOCIAL richten sich an die kantonalen Stellen, welche für die Validierung zuständig sind. Es wird empfohlen, bei Ihrem Kanton nachzufragen, in wie weit die Empfehlungen umgesetzt werden.
Hier finden Sie die entsprechenden Dokumente zur Validierung. Für Validierungen ab 2014 gilt der neue Bildungsplan 2011. Bis dahin ist nach wie vor der Bildungsplan 2005 gültig. Im Folgenden finden Sie deshalb zwei verschiedene Versionen von Dokumenten.
Dokumente zum Bildungsplan 2005 (für aktuelle Validierungen):
- Qualifikationsprofil Fachfrau/Fachmann Betreuung 2008
- Bestehensregel für die Validierung Fachfrau/Fachmann Betreuung
- Ausführungen zum Anforderungsniveau des Berufs Fachfrau/Fachmann Betreuung
- Empfehlungen von SAVOIRSOCIAL zum Validierungsverfahren Fachfrau/Fachmann Betreuung
- Empfehlungen von SAVOIRSOCIAL bezüglich anrechenbare Vorbildung
- Präzisierungen der beruflichen Handlungskompetenzen Fachfrau/Fachmann Betreuung
- Erfüllnormen der beruflichen Handlungskompetenzen:
- Bundesgesetz über die Berufsbildung BBG
- Verordnung über die Berufsbildung, BBV
- Verordnung über die berufliche Grundbildung Fachfrau Betreuung/Fachmann Betreuung
- Validierung von Bildungsleistungen: validacquis.ch
- Merkblatt: Qualifikationsverfahren für Erwachsene ohne berufliche Grundbildung (SBBK)
Dokumente zum Bildungsplan 2011 (für Validierungen ab 2014):
- Qualifikationsprofil Fachfrau/Fachmann Betreuung 2011
- Bestehensregel für die Validierung Fachfrau/Fachmann Betreuung
- Empfehlungen von SAVOIRSOCIAL zum Validierungsverfahren Fachfrau/Fachmann Betreuung
- Empfehlungen von SAVOIRSOCIAL bezüglich anrechenbare Vorbildung
- Präzisierungen der beruflichen Handlungskompetenzen Fachfrau/Fachmann Betreuung
- Erfüllnormen der beruflichen Handlungskompetenzen:
Betreuungsagogin/Betreuungsagoge PEQM:
- Informationen zum Validierungsverfahren für Absolventinnen und Absolventen einer PEQM-Ausbildung
- Weitere Informationen beim Mittelschul- und Berufsbildungsamt des Kantons Zürich
- Informationsanlässe für PEQM-Absolventinnen und -absolventen
