Gemeindeanimator*innen HF begleiten Einzelpersonen und Gruppen in ihrem Sozialraum und unterstützen sie darin, am gesellschaftlichen Leben teilzunehmen und es mitzugestalten. Ihr Grundanliegen ist die Verbesserung des sozialen Zusammenlebens im Gemeinwesen. Sie fördern die Lebensqualität und Entwicklung der betreuten Menschen. Gemeindeanimatorinnen HF üben ihre Tätigkeit an den Begegnungsorten und Treffpunkten ihrer Zielgruppen und im öffentlichen Raum aus – beispielsweise in kirchlichen Einrichtungen, Jugend- oder Quartiertreffs, Gemeinschaftszentren oder auf öffentlichen Spielplätzen. Charakteristisch für diesen Beruf ist die aufsuchende und anbietende Arbeit, meistens nehmen die betreuten Menschen freiwillig an den Angeboten teil.
Weiterführende Informationen:
Die Ausbildung zum*zur diplomierten Gemeindeanimator*in HF wird an verschiedenen höheren Fachschulen in der Deutschschweiz angeboten.
Voraussetzung für die Aufnahme ist ein Eidgenössisches Fähigkeitszeugnis oder ein als gleichwertig oder höher eingestufter Abschluss. Zudem muss das Aufnahmeverfahren der Schule bestanden und Praxiserfahrung in der Gemeindeanimation von mindestens 400 Stunden vorgewiesen werden (für Personen mit rein schulischer Vorbildung sind es 800 Stunden). Die Ausbildung kann entweder berufsbegleitend oder Vollzeit mit Praktikablöcken absolviert werden und dauert 3 bis 4 Jahre. Personen mit einem Eidgenössischen Fähigkeitszeugnis als Fachmann*frau Betreuung haben Zugang zu einem um ein Jahr verkürztes Studium.
Dokumente:
Anbieter:
Gemeindeanimator*innen HF stehen vielfältige Weiterbildungsmöglichkeiten offen: Sie können sich fachlich spezialisieren sowie Kompetenzen für Führungs-, Beratungs- oder Ausbildungsfunktionen erwerben. Unter anderem gibt es folgende Berufsprüfungen und höhere Fachprüfungen im Sozialbereich:
Zudem gibt es interessante Angebote an den Fachhochschulen für Soziale Arbeit.